Rechtssatz RS0044382
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0044382
Entscheidungsdatum
14.02.1985
Rechtssatz
Als formell selbständiges Verfahren ist das Verfahren über eine Wiederaufnahmsklage seinerseits einer Wiederaufnahme aus den im Gesetz vorgesehenen Gründen zugänglich. Ein Verfahren zur Wiederaufnahme eines Rechtsmittelklageverfahrens steht aber in potenzierter Abhängigkeit vom Gegenstand des ursprünglichen Verfahrens.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0044382
Dokumentnummer
JJR_19850214_OGH0002_0060OB00689_8400000_003