Rechtssatz RS0044405
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0044405
Entscheidungsdatum
11.10.1984
Rechtssatz
§§ 174, 176 PO; außerordentliche Revision vorläufig angenommen:Paragraphen 174, 176, PO; außerordentliche Revision vorläufig angenommen:
Zugang der Folgeprämienmahnung durch Zustellung an die im Nachbarhaus wohnende Mutter trotz mündlichen Verbots an den Postzusteller, (wenn zugleich der Versicherungsnehmer und seine Mutter die Nachbarliegenschaft gemeinsam bewirtschaften); zu dieser besonderen Fallgruppe im Zusammenhang mit §§ 174, 176 PO fehlt eine Rechtsprechung des OGH. Die Frage ist aber auch für ähnliche künftige Fälle von Bedeutung.Zugang der Folgeprämienmahnung durch Zustellung an die im Nachbarhaus wohnende Mutter trotz mündlichen Verbots an den Postzusteller, (wenn zugleich der Versicherungsnehmer und seine Mutter die Nachbarliegenschaft gemeinsam bewirtschaften); zu dieser besonderen Fallgruppe im Zusammenhang mit Paragraphen 174, 176, PO fehlt eine Rechtsprechung des OGH. Die Frage ist aber auch für ähnliche künftige Fälle von Bedeutung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0044405
Dokumentnummer
JJR_19841011_OGH0002_0070OB01014_8400000_001