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Rechtssatz RS0044806

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0044806

Geschäftszahl

4Ob554/80

Entscheidungsdatum

11.11.1980

Rechtssatz

Die bloße Hoffnung auf den Wegfall eines im Vorprozeß gehegten Zweifels darüber, ob eine für die Parteienvernehmung beantragte Partei die Wahrheit sagen werde, berechtigt nicht nur Wiederaufnahme des Verfahrens aus dem Grunde des Paragraph 530, Absatz eins, Ziffer 7, ZPO, weil die erwartete "Haltungsänderung" einer Partei diese nicht zu einem neuen Beweismittel macht, das der Wiederaufnahmskläger aufgefunden hat oder zu benützen in den Stand gesetzt wird.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 554/80
    Entscheidungstext OGH 11.11.1980 4 Ob 554/80

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0044806

Dokumentnummer

JJR_19801111_OGH0002_0040OB00554_8000000_001