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Rechtssatz RS0044992

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0044992

Geschäftszahl

5Ob9/70

Entscheidungsdatum

25.02.1970

Rechtssatz

Die allgemeine Bestreitung des in der Aufkündigung im Sinne des Paragraph 19, Absatz 2, Ziffer 10, zweiter Fall MG geltend gemachten Sachverhaltes durch den gekündigten Mieter ersetzt die Behauptung, daß nicht der Hauptmieter, sondern ein Dritter die aufgekündigte Wohnung untervermietet habe, nicht. Diese Einwendung stützt sich auch nicht auf den Mieterschutz und hätte daher bereits in den Einwendungen erhoben werden müssen, um beachtlich zu sein.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 9/70
    Entscheidungstext OGH 25.02.1970 5 Ob 9/70
    Veröff: MietSlg 22448

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0044992

Dokumentnummer

JJR_19700225_OGH0002_0050OB00009_7000000_001