Rechtssatz RS0045007
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0045007
Entscheidungsdatum
25.02.1970
Rechtssatz
Die Einwendung der mangelnden Passivlegitimation kann durch die Behauptung erhoben werden, daß der Erblasser, gegen dessen Nachlaß die Aufkündigung gerichtet ist, die Wohnung einem eintrittsberechtigten Angehörigen überlassen habe.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0045007
Dokumentnummer
JJR_19700225_OGH0002_0050OB00009_7000000_002