Rechtssatz RS0045055
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0045055
Entscheidungsdatum
25.06.1992
Rechtssatz
Die neue Kompetenzregel vermeidet zwar künftighin Ordinationsanträge, beantwortet aber die Frage der inländischen Gerichtsbarkeit nicht abschließend. Nach der nunmehr herrschenden Rechtsprechung indiziert ein inländischer Gerichtsstand zwar die inländische Gerichtsbarkeit, fehlt es aber an einer hinreichenden Nahebeziehung, ist dennoch die inländische Gerichtsbarkeit zu verneinen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0045055
Dokumentnummer
JJR_19920625_OGH0002_0070OB00545_9200000_002