Rechtssatz RS0045146
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0045146
Entscheidungsdatum
10.09.1980
Norm
ABGB §37 C1
Codice civile Art1515
Rechtssatz
Da es Treu und Glauben widersprechen könnten, den in Art 1515 Codice civile vorgesehenen Weg des Verkaufes nicht zu wählen, einen Teilrücktritt nur hinsichtlich der leicht absetzbaren Ware vorzunehmen und den Käufer mit für ihn unverwertbarer Ware zu belasten, ist der herrschende ausländische Gerichtsgebrauch festzustellen und anzuwenden.Da es Treu und Glauben widersprechen könnten, den in Artikel 1515, Codice civile vorgesehenen Weg des Verkaufes nicht zu wählen, einen Teilrücktritt nur hinsichtlich der leicht absetzbaren Ware vorzunehmen und den Käufer mit für ihn unverwertbarer Ware zu belasten, ist der herrschende ausländische Gerichtsgebrauch festzustellen und anzuwenden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0045146
Dokumentnummer
JJR_19800910_OGH0002_0060OB00669_8000000_001