Rechtssatz RS0045155
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0045155
Entscheidungsdatum
21.11.1977
Rechtssatz
Bei beweglichen Sachen, die von einem Rechtsgebiet in ein anderes Gebiet gebracht werden, bleiben die vorher begründeten Rechte in ihrem Bestand unberührt. Das neue Statut übernimmt die Sache mit der rechtlichen Prägung, welche ihr das bisherige Statut verliehen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0045155
Dokumentnummer
JJR_19771121_OGH0002_0010OB00712_7700000_001