Rechtstracker.at
Rechtssatz RS0045284×

Rechtssatz RS0045284

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0045284

Geschäftszahl

1Ob528/78

Entscheidungsdatum

08.03.1978

Norm

ABGB §37 D
BGB §196 Abs1 Z1
BGB §196 Abs2

Rechtssatz

Nach der in der BRD herrschenden Auslegung ist als Gewerbebetrieb des Schuldners jeder auf Erzielung dauernder Einnahmen und einen Kreis von Geschäften als Ganzes gerichteter Geschäftsbetrieb zu verstehen. Die bloße Vermietung von Wohnungen in einem Neubau fällt allerdings in der Regel nicht darunter. Leistungen für den Gewerbebetrieb des Schuldners können auch schon zur Ermöglichung des zukünftigen Betriebes, der demnächst eröffnet wird, erfolgen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 528/78
    Entscheidungstext OGH 08.03.1978 1 Ob 528/78

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0045284

Dokumentnummer

JJR_19780308_OGH0002_0010OB00528_7800000_001