Rechtssatz RS0045312
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0045312
Entscheidungsdatum
14.02.1980
Rechtssatz
Dem Umstand, daß der Minderjährige (Staatsbürger Österreichs und der USA) nach den Gesetzen des Landes seines ständigen Aufenthaltes (USA) bereits großjährig wäre, kommt für die in Österreich zu treffende Entscheidung nach § 177 ABGB keine Bedeutung zu.Dem Umstand, daß der Minderjährige (Staatsbürger Österreichs und der USA) nach den Gesetzen des Landes seines ständigen Aufenthaltes (USA) bereits großjährig wäre, kommt für die in Österreich zu treffende Entscheidung nach Paragraph 177, ABGB keine Bedeutung zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0045312
Dokumentnummer
JJR_19800214_OGH0002_0070OB00504_8000000_001