Rechtssatz RS0045454
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0045454
Entscheidungsdatum
29.06.1978
Rechtssatz
Keine Verpflichtung des im Besuchsland durch ein ausländisches Kraftfahrzeug Geschädigten, die vom Versicherer mit der Ausstellung der "Grünen Karte" erklärte Deckungsgarantie (Schadensabwicklung nach den im Besuchsland geltenden Mindestversicherungssummen) in Anspruch zu nehmen. Der Geschädigte kann vielmehr, wenn sein Schaden durch den Versicherungsschutz der "Grünen Karte" nicht oder nicht zur Gänze gedeckt ist, seinen (restlichen) Anspruch außerhalb des "Grünen - Karten - Systems" gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers im Rahmen des im Herkunftland bestehenden Haftpflichtversicherungsvertrages geltend machen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0045454
Dokumentnummer
JJR_19780629_OGH0002_0070OB00015_7800000_002