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Rechtssatz RS0045733

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0045733

Geschäftszahl

3Ob308/54

Entscheidungsdatum

24.05.1954

Norm

EHAG §13
EHRV §36
JN §1 CVIIb

Rechtssatz

Zuständigkeit der bäuerlichen Schlichtungsstelle für die Entscheidung von Streitigkeiten über Versorgungsansprüche, die dem Übergeber eines Erbhofes oder seinen Familienangehörigen auf Grund des Übergabsvertrages oder auf Grund eines aus Anlaß der Übergabe geschlossenen Rechtsgeschäftes gegenüber dem Übernehmer zustehen, auch dann, wenn der Übernehmer den Hof inzwischen an einen (sippenfremden) Erwerber verkauft und dieser die Erfüllung der Versorgungsansprüche in Anrechnung auf den Kaufpreis übernommen hat.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 308/54
    Entscheidungstext OGH 24.05.1954 3 Ob 308/54
    Veröff: SZ 27/144

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0045733

Dokumentnummer

JJR_19540524_OGH0002_0030OB00308_5400000_001