Rechtssatz RS0045733
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0045733
Entscheidungsdatum
24.05.1954
Norm
EHAG §13
EHRV §36
JN §1 CVIIb
Rechtssatz
Zuständigkeit der bäuerlichen Schlichtungsstelle für die Entscheidung von Streitigkeiten über Versorgungsansprüche, die dem Übergeber eines Erbhofes oder seinen Familienangehörigen auf Grund des Übergabsvertrages oder auf Grund eines aus Anlaß der Übergabe geschlossenen Rechtsgeschäftes gegenüber dem Übernehmer zustehen, auch dann, wenn der Übernehmer den Hof inzwischen an einen (sippenfremden) Erwerber verkauft und dieser die Erfüllung der Versorgungsansprüche in Anrechnung auf den Kaufpreis übernommen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0045733
Dokumentnummer
JJR_19540524_OGH0002_0030OB00308_5400000_001