Rechtssatz RS0046051
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0046051
Entscheidungsdatum
21.03.1962
Rechtssatz
Das Begehren auf Rückzahlung eines Betrages, das darauf gegründet wird, daß eine zwischen den Streitteilen geschlossene und von der Wasserrechtsbehörde genehmigte Vereinbarung stillschweigend aufgehoben worden und das auf Grund dieser Vereinbarung Geleistete daher rückforderbar sei, gehört vor die ordentlichen Gerichte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0046051
Dokumentnummer
JJR_19620321_OGH0002_0010OB00069_6200000_001