Rechtssatz RS0046166
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0046166
Entscheidungsdatum
28.01.1993
Rechtssatz
Eine Delegierung ist dann unzweckmäßig, wenn beim Erstgericht bereits mehrere verbundene Verfahren verschiedener Kläger anhängig sind, bei denen dieselbe Frage zu prüfen und dazu ein Sachverständigengutachten einzuholen ist. Mehrere gleichartige Gutachten würden zu einer wesentlichen Verteuerung jedes einzelnen Rechtsstreites führen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0046166
Dokumentnummer
JJR_19930128_OGH0002_0080ND00514_9200000_001