Rechtssatz RS0046380
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0046380
Entscheidungsdatum
12.01.1978
Rechtssatz
Umfaßt das Beweisanbot neben der Parteienvernehmung der Klägerin auch einen weiteren am Sitz der Klägerin wohnhaften Zeugen, sowie einen Sachverständigen, so ist eine Delegierung auch dann nicht gerechtfertigt, wenn eine Reihe von Zeugen im Gerichtssprengel des Beklagten wohnhaft sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0046380
Dokumentnummer
JJR_19780112_OGH0002_0080ND00501_7800000_001