Rechtssatz RS0046546
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0046546
Entscheidungsdatum
18.10.1979
Rechtssatz
Eine die Ordination rechtfertigende Lücke im Gesetz kommt insbesondere in Statusfragen in Betracht, wenn die Entscheidung in gewissen Rechtsstreitigkeiten ausschließlich durch inländische Gerichte zu erfolgen hat und daher ausländische Entscheidungen im Inland nicht anerkannt werden. Hingegen wird für rein vermögensrechtliche Streitigkeiten ein besonderes Rechtsschutzbedürfnis gefordert, um die Ordination als zulässig zu erkennen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0046546
Dokumentnummer
JJR_19791018_OGH0002_0070ND00513_7900000_004