Rechtssatz RS0046757
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0046757
Entscheidungsdatum
18.01.1990
Rechtssatz
Wenn die Voraussetzungen eines inländischen Unternehmensbetriebes nach § 63 Abs 1 KO fehlen, kann immerhin auf Grund des Zuständigkeitstatbestandes der Niederlassung der Konkurs eröffnet werden. Der Begriff der Niederlassung wird in § 63 Abs 2 KO in einem besonderen, sehr weiten und auch über § 87 JN idF ZPNov 1983 hinausgehenden Sinn verstanden.Wenn die Voraussetzungen eines inländischen Unternehmensbetriebes nach Paragraph 63, Absatz eins, KO fehlen, kann immerhin auf Grund des Zuständigkeitstatbestandes der Niederlassung der Konkurs eröffnet werden. Der Begriff der Niederlassung wird in Paragraph 63, Absatz 2, KO in einem besonderen, sehr weiten und auch über Paragraph 87, JN in der Fassung ZPNov 1983 hinausgehenden Sinn verstanden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0046757
Dokumentnummer
JJR_19900118_OGH0002_0080OB00054_8900000_002