Rechtssatz RS0046944
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0046944
Entscheidungsdatum
28.02.1973
Rechtssatz
Wenn die vorgelegte Urkunde nicht geeignet ist, den Nachweis einer Vereinbarung im Sinne des § 104 Abs 1 JN zu erbringen, dann ist die amtswegige Zuständigkeitsprüfung nicht auf die Frage auszudehnen, ob etwa ein anderer in der Klage nicht bezogener Wahlgerichtsstand gegeben ist.Wenn die vorgelegte Urkunde nicht geeignet ist, den Nachweis einer Vereinbarung im Sinne des Paragraph 104, Absatz eins, JN zu erbringen, dann ist die amtswegige Zuständigkeitsprüfung nicht auf die Frage auszudehnen, ob etwa ein anderer in der Klage nicht bezogener Wahlgerichtsstand gegeben ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0046944
Dokumentnummer
JJR_19730228_OGH0002_0050OB00041_7300000_003