Rechtssatz RS0046983
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0046983
Entscheidungsdatum
13.10.1971
Rechtssatz
Eine Klage des Hauseigentümers auf Räumung der in seinem Haus befindlichen Ehewohnung durch seine Ehefrau, die er verlassen hat, widerspricht nicht schlechthin dem Wesen der Ehe. Voraussetzung der Berechtigung des Räumungsbegehrens sind die Angemessenheit der neuen Wohnung und die Zumutbarkeit der Übersiedlung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0046983
Dokumentnummer
JJR_19711013_OGH0002_0050OB00248_7100000_001