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Rechtssatz RS0047044

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0047044

Geschäftszahl

7Ob224/71

Entscheidungsdatum

12.01.1972

Rechtssatz

Der Ehemann kann zwar auch dann, wenn er die Ehewohnung verlassen hat, im Rahmen seines Leitungsrechtes eine Wohnungsänderung der Frau anordnen. Der Ehefrau kann jedoch nicht zugemutet werden, auch ohne diesbezügliche Aufforderung dem Ehemann, der sich schon während des Zusammenlebens von ihr zurückgezogen und eine beabsichtigte Übersiedlung vorher nicht besprochen hatte, in eine neue Wohnung zu folgen.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 224/71
    Entscheidungstext OGH 12.01.1972 7 Ob 224/71

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0047044

Dokumentnummer

JJR_19720112_OGH0002_0070OB00224_7100000_002