Rechtssatz RS0047162
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0047162
Geschäftszahl
7Ob206/75 (7Ob207/75)
Entscheidungsdatum
30.10.1975
Norm
Haager Minderjährigenschutzabk allg
JN §111 Abs3
Rechtssatz
Das Haager Minderjährigenschutzabk bezieht sich nur auf Maßnahmen, die zum Schutze der Person oder des Vermögens des Minderjährigen zu treffen sind. Betrifft daher die Pflegschaft das Vermögen einer voll Entmündigten, ao ist weiterhin § 111 Abs 3 JN (Notwendigkeit der Genehmigung der vormundschaftsbehördlichen und pflegschaftsbehördlichen Zuständigkeitsübertragung durch OGH) zu beachten.Das Haager Minderjährigenschutzabk bezieht sich nur auf Maßnahmen, die zum Schutze der Person oder des Vermögens des Minderjährigen zu treffen sind. Betrifft daher die Pflegschaft das Vermögen einer voll Entmündigten, ao ist weiterhin Paragraph 111, Absatz 3, JN (Notwendigkeit der Genehmigung der vormundschaftsbehördlichen und pflegschaftsbehördlichen Zuständigkeitsübertragung durch OGH) zu beachten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0047162
Dokumentnummer
JJR_19751030_OGH0002_0070OB00206_7500000_002