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Rechtssatz RS0047204

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0047204

Geschäftszahl

6Ob56/00d

Entscheidungsdatum

09.03.2000

Rechtssatz

Nehmen die Beklagten die von der Klägerin veranlasste Überwachung eines Arbeitnehmers durch ein Detektivunternehmen in einem konkreten Fall zum Anlass, ihre Kritik an dieser als "ungeheuerlich" bezeichneten Vorgangsweise der Klägerin, die an "Stasi-Methoden" erinnere, gegenüber den Medien zu äußern, handelt es sich um ein die subjektive Meinung der Beklagten zu einer konkreten Überwachungsaktion wiedergebendes Werturteil, zumal die im konkreten Anlassfall der Überwachung eines Arbeitnehmers durch ein Detektivunternehmen geäußerte Kritik in ihrem Kern jedenfalls nicht unrichtig war und ein Wertungsexzess im konkreten Zusammenhang nicht zu erkennen ist.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 56/00d
    Entscheidungstext OGH 09.03.2000 6 Ob 56/00d

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0047204

Dokumentnummer

JJR_20000309_OGH0002_0060OB00056_00D0000_001