Rechtssatz RS0047280
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0047280
Entscheidungsdatum
06.04.1972
Rechtssatz
Der Käufer eines Hauses, der lediglich dem Verkäufer die weitere Benützung bestimmter Räume darin gestattet hat, kann die Ehefrau und die Tochter des Verkäufers, deren Entfernung aus dem Haus auf Kosten des Käufers im Kaufvertrag vorgesehen ist, mit Erfolg auf Räumung klagen. Etwaigen Unterhaltsansprüchen der Ehefrau und der Tochter des Verkäufers kommt in dem vom Käufer und nunmehrigen Eigentümer des Hauses gegen die Angehörigen des Verkäufers geführten Räumungsstreit keine rechtliche Bedeutung zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0047280
Dokumentnummer
JJR_19720406_OGH0002_0060OB00044_7200000_001