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Rechtssatz RS0047280×

Rechtssatz RS0047280

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0047280

Geschäftszahl

6Ob44/72

Entscheidungsdatum

06.04.1972

Rechtssatz

Der Käufer eines Hauses, der lediglich dem Verkäufer die weitere Benützung bestimmter Räume darin gestattet hat, kann die Ehefrau und die Tochter des Verkäufers, deren Entfernung aus dem Haus auf Kosten des Käufers im Kaufvertrag vorgesehen ist, mit Erfolg auf Räumung klagen. Etwaigen Unterhaltsansprüchen der Ehefrau und der Tochter des Verkäufers kommt in dem vom Käufer und nunmehrigen Eigentümer des Hauses gegen die Angehörigen des Verkäufers geführten Räumungsstreit keine rechtliche Bedeutung zu.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 44/72
    Entscheidungstext OGH 06.04.1972 6 Ob 44/72
    Veröff: MietSlg 24002

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0047280

Dokumentnummer

JJR_19720406_OGH0002_0060OB00044_7200000_001