Rechtssatz RS0047307
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0047307
Entscheidungsdatum
18.02.1970
Rechtssatz
Die von ihrem Mann getrennt lebende Ehefrau hat keinen Anspruch auf einmalige Zahlung eines größeren Betrages zwecks Beschaffung einer Wohnung. Vielmehr ist der Zins für eine zu mietende Wohnung bei Bemessung des Unterhaltsbetrages in Anschlag zu bringen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0047307
Dokumentnummer
JJR_19700218_OGH0002_0060OB00027_7000000_001