Rechtssatz RS0047365
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0047365
Entscheidungsdatum
05.05.1971
Rechtssatz
Die Ehefrau kann das ihr an der Ehewohnung, deren alleiniger Hauptmieter ihr Mann ist, zustehende familienrechtliche Wohnrecht weder zum Teil an einen Dritten (hier in Form eines konkludenten Untermietvertrages) weitergeben noch durch Aufnahme eines Dritten in die Wohnung unter Beschränkung des Wohnrechtes ihres Mannes ausdehnen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0047365
Dokumentnummer
JJR_19710505_OGH0002_0060OB00074_7100000_001