Rechtssatz RS0047373
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0047373
Entscheidungsdatum
07.11.1979
Rechtssatz
Das Gesetz macht bei der Fiktion, daß der Elternteil, der den Haushalt führt, in welchem er das Kind betreut, dadurch seinen Beitrag leistet, keinen Unterschied, auf welche Weise es zu dieser Haushaltszugehörigkeit gekommen ist. Einer eigenmächtigen Ansichnahme der Kinder kommt daher keine Bedeutung mehr zu, sobald das Gericht den wenn auch zunächst widerrechtlichen Zustand durch Zuweisung der Elternrechte in der Form einer bestimmten Haushaltszugehörigkeit sanktioniert hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0047373
Dokumentnummer
JJR_19791107_OGH0002_0070OB00733_7900000_001