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Rechtssatz RS0047396

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0047396

Geschäftszahl

7Ob611/91

Entscheidungsdatum

14.11.1991

Rechtssatz

Wenn der Unterhaltsschuldner anläßlich der Erbteilung die Gelegenheit wahrnahm, Alleineigentum an der zum Nachlaß gehörenden Liegenschaft gegen Bezahlung einer Leibrente zu erwerben, ändert dies nichts daran, daß es sich bei der Leibrente um eine zur Vermögensbildung eingegangenen Schuld handelte und daß die Erträgnisse der Liegenschaft als in die Bemessungsgrundlage einzubeziehendes Einkommen zu behandeln waren.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 611/91
    Entscheidungstext OGH 14.11.1991 7 Ob 611/91

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0047396

Dokumentnummer

JJR_19911114_OGH0002_0070OB00611_9100000_002