Rechtssatz RS0047438
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0047438
Geschäftszahl
4Ob575/79; 1Ob530/84
Entscheidungsdatum
04.04.1984
Rechtssatz
Die Frage, ob die Pflege und Betreuung eines Kindes durch die mütterliche Großmutter im Sinne des § 140 Abs 2 ABGB einer Betreuung im Haushalt der Mutter gleichgesetzt werden kann, betrifft die Auslegung eines gesetzlichen Leitsatzes des Unterhaltsrechtes und damit nicht die Unterhaltsbemessung, sondern den Grund des Anspruches.Die Frage, ob die Pflege und Betreuung eines Kindes durch die mütterliche Großmutter im Sinne des Paragraph 140, Absatz 2, ABGB einer Betreuung im Haushalt der Mutter gleichgesetzt werden kann, betrifft die Auslegung eines gesetzlichen Leitsatzes des Unterhaltsrechtes und damit nicht die Unterhaltsbemessung, sondern den Grund des Anspruches.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0047438
Dokumentnummer
JJR_19791112_OGH0002_0040OB00575_7900000_001