Rechtssatz RS0047538
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0047538
Entscheidungsdatum
01.10.1985
Rechtssatz
Die Frage, ob die Sorgepflicht des Vaters für die Mutter der Kinder bei der Bemessung des diesen gebührenden gesetzlichen Unterhaltes auch dann durch einen "Abschlag" zu berücksichtigen ist, wenn sie weder titelmäßig verbrieft ist noch tatsächlich erfüllt wird, kann nicht an den OGH herangetragen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0047538
Dokumentnummer
JJR_19851001_OGH0002_0050OB00590_8500000_001