Rechtssatz RS0047540
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0047540
Entscheidungsdatum
05.07.1994
Rechtssatz
Unterhaltsleistungen die ein naher Angehöriger (hier: Stiefvater) aus moralischer Verantwortung für ein in seinem Haushalt lebendes Kind erbringt, sind nicht frei verfügbares "eigenes Einkommen" dieses Kindes im Sinne des § 140 Abs 3 ABGB.Unterhaltsleistungen die ein naher Angehöriger (hier: Stiefvater) aus moralischer Verantwortung für ein in seinem Haushalt lebendes Kind erbringt, sind nicht frei verfügbares "eigenes Einkommen" dieses Kindes im Sinne des Paragraph 140, Absatz 3, ABGB.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0047540
Dokumentnummer
JJR_19940705_OGH0002_0050OB00536_9400000_001