Rechtssatz RS0047652
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0047652
Entscheidungsdatum
22.09.1964
Rechtssatz
Ein Hochschüler, der - wenn auch durch Aufgabe seines Studiums - zur Beschaffung des Existenzminimums in der Lage ist, hat nach dem Verlust des Anspruches auf Gewährung des standesgemäßen Unterhaltes auch keinen Anspruch auf Gewährung eines notdürftigen Unterhaltes gegen seinen Vater.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0047652
Dokumentnummer
JJR_19640922_OGH0002_0030OB00104_6400000_003