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Rechtssatz RS0047704

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0047704

Geschäftszahl

3Ob287/55

Entscheidungsdatum

25.02.1976

Rechtssatz

Bei der Entscheidung über die Überlassung der Pflege und Erziehung ehelicher Kinder nach Aufgabe der ehelichen Gemeinschaft ist für das Wohl eines Kindes, sofern die Existenzgrundlagen gesichert sind, ausschlaggebend weniger das materielle Interesse, sondern mehr die größere Sorgfalt bei der Erziehung, der günstigere Einfluß, die bessere Aufsicht und der geringere seelische Nachteil - der an sich schädliche Einfluß der Trennung der Eltern auf die Psyche der Kinder soll so gering als möglich gehalten werden.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 287/55
    Entscheidungstext OGH 25.02.1976 3 Ob 287/55

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0047704

Dokumentnummer

JJR_19760225_OGH0002_0030OB00287_5500000_001