Rechtstracker.at
Rechtssatz RS0047733×

Rechtssatz RS0047733

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0047733

Geschäftszahl

4Ob556/75

Entscheidungsdatum

08.07.1975

Rechtssatz

Die Übergabe eines seit längerer Zeit im Familienverband des Vaters zusammen mit einem jüngeren Stiefbruder aufwachsenden Kindes an die Mutter würde voraussetzen, daß von einer Fortdauer des bisherigen Zustandes so gewichtige Nachteile für das Wohl des Kindes zu befürchten wären, daß zu ihrer Hintanhaltung auch die mit jedem Wechsel des Pflegeplatzes zwangsläufig verbundenen nachteiligen Folgen in Kauf genommen werden müßten.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 556/75
    Entscheidungstext OGH 08.07.1975 4 Ob 556/75

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0047733

Dokumentnummer

JJR_19750708_OGH0002_0040OB00556_7500000_001