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Rechtssatz RS0047747

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0047747

Geschäftszahl

3Ob656/77

Entscheidungsdatum

24.01.1978

Rechtssatz

Wird die Ehe der Eltern geschieden, ist grundsätzlich einem Elternteil die gesamte Erziehungsgewalt zu übertragen. Die Überlassung der Kinder in Pflege und Erziehung dritter Personen, zu denen auch die Großeltern gehören, kommt nach ständiger Rechtsprechung nur dann in Betracht, wenn kein Elternteil geeignet oder bereit ist, die Pflege und Erziehung der Kinder zu übernehmen.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 656/77
    Entscheidungstext OGH 24.01.1978 3 Ob 656/77

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0047747

Dokumentnummer

JJR_19780124_OGH0002_0030OB00656_7700000_001