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Rechtssatz RS0047806

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0047806

Geschäftszahl

3Ob138/74

Entscheidungsdatum

09.07.1974

Rechtssatz

Der Ehegatte braucht sich wegen eines Fehlverhaltens gegenüber den Kindern, mag dieses auch als Eheverfehlung anzusehen sein, nicht schlechthin alles von seinem Ehegatten gefallen lassen. Anstatt die nicht gebilligten Erziehungsmaßnahmen mit einem ehewidrigen Verhalten zu beantworten, wäre es Sache des Ehegatten gewesen, die Meinungsverschiedenheiten über ihm im Interesse der Tochter geboten erscheinenden Erziehungsmaßnahmen notfalls zum Anlaß zu einem Einschreiten des Pflegschaftsrichters zu nehmen.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 138/74
    Entscheidungstext OGH 09.07.1974 3 Ob 138/74

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0047806

Dokumentnummer

JJR_19740709_OGH0002_0030OB00138_7400000_001