Rechtssatz RS0047926
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0047926
Geschäftszahl
4Ob533/73; 1Ob159/75; 5Ob211/75; 7Ob538/76; 5Ob591/78; 2Ob608/79; 7Ob625/81
Entscheidungsdatum
25.06.1981
Rechtssatz
Die moralischen Qualitäten der Kindesmutter sind nicht allein ausschlaggebend. Auch eine Mutter, die gegen ihre Pflichten als Ehefrau verstößt, kann eine gute Mutter sein. Bescheinigte Behauptungen eines leichtfertigen Lebenswandels der Mutter sowie eine starke Bindung der Minderjährigen an den Vater können eine neuerliche Entscheidung über Pflege und Erziehung des Kindes erforderlich machen.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 533/73
Entscheidungstext OGH 22.05.1973 4 Ob 533/73
- 1 Ob 159/75
Entscheidungstext OGH 27.08.1975 1 Ob 159/75
nur: Die moralischen Qualitäten der Kindesmutter sind nicht allein ausschlaggebend. Auch eine Mutter, die gegen ihre Pflichten als Ehefrau verstößt, kann eine gute Mutter sein. (T1)
- 5 Ob 211/75
Entscheidungstext OGH 21.10.1975 5 Ob 211/75
- 7 Ob 538/76
Entscheidungstext OGH 18.03.1976 7 Ob 538/76
Vgl aber; Beisatz: Verlassen dreier Kinder durch die Mutter, ohne sich in der Folge um diese zu kümmern, weil sie mit einem anderen Mann ein ehebrecherisches Verhältnis eingegangen ist. (T2)
- 5 Ob 591/78
Entscheidungstext OGH 30.05.1978 5 Ob 591/78
Beisatz: Ebenso nach § 177 nF ABGB. (T3) Veröff: EFSlg 31373
- 2 Ob 608/79
Entscheidungstext OGH 22.01.1980 2 Ob 608/79
Auch; nur T1; Beisatz: Auch eine Mutter, die allenfalls gegen ihre Pflichten als Ehefrau verstoßen hat, die mit ihren Schwiegereltern nicht harmonierte oder die vielleicht keine gute Bäuerin war, kann eine gute Mutter sein. (T4)
- 7 Ob 625/81
Entscheidungstext OGH 25.06.1981 7 Ob 625/81
Vgl; nur T1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0047926
Dokumentnummer
JJR_19730522_OGH0002_0040OB00533_7300000_002