Rechtssatz RS0048025
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0048025
Entscheidungsdatum
14.12.1983
Rechtssatz
Die Annahme, daß einer Stiefmutter kein Besuchsrecht zustehe, findet aber in § 148 ABGB Deckung; eine offenbare Gesetzwidrigkeit liegt daher bei dieser Ansicht nicht vor.Die Annahme, daß einer Stiefmutter kein Besuchsrecht zustehe, findet aber in Paragraph 148, ABGB Deckung; eine offenbare Gesetzwidrigkeit liegt daher bei dieser Ansicht nicht vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0048025
Dokumentnummer
JJR_19831214_OGH0002_0030OB00607_8300000_001