Rechtssatz RS0048071
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0048071
Entscheidungsdatum
30.06.1976
Rechtssatz
Das Pflegschaftsgericht darf einem beschränkt entmündigten die selbständige Einbringung einer Lohnklage nur dann untersagen, wenn durch eine zu erwartende Belastung des beschränkt Entmündigten mit Prozeßkosten aus einem voraussichtlich aussichtslosen Prozeß die Befriedigung seiner Lebensbedürfnisse gefährdet wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0048071
Dokumentnummer
JJR_19760630_OGH0002_0010OB00647_7600000_002