Rechtssatz RS0048097
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0048097
Entscheidungsdatum
27.10.1971
Rechtssatz
Ein Minderjähriger, der seinen Präsenzdienst ableistet, steht während dieser Zeit außerhalb der Verpflegung seiner Eltern, selbst dann, wenn er vor oder nach dem Präsenzdienst bei den Eltern wohnte und von diesen verpflegt wurde. Daher kann er sich während des Präsenzdienstes gemäß §§ 152, 246 ABGB dienstrechtlich verpflichten und über sein Einkommen frei verfügen, sofern die übernommenen Verpflichtungen in einem angemessenen Verhältnis zur Höhe des Einkommens stehen.Ein Minderjähriger, der seinen Präsenzdienst ableistet, steht während dieser Zeit außerhalb der Verpflegung seiner Eltern, selbst dann, wenn er vor oder nach dem Präsenzdienst bei den Eltern wohnte und von diesen verpflegt wurde. Daher kann er sich während des Präsenzdienstes gemäß Paragraphen 152, 246, ABGB dienstrechtlich verpflichten und über sein Einkommen frei verfügen, sofern die übernommenen Verpflichtungen in einem angemessenen Verhältnis zur Höhe des Einkommens stehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0048097
Zuletzt aktualisiert am
25.08.2020
Dokumentnummer
JJR_19711027_OGH0002_0040OB00089_7000000_002