Rechtstracker.at
Rechtssatz RS0048164×

Rechtssatz RS0048164

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0048164

Geschäftszahl

6Ob567/84

Entscheidungsdatum

15.11.1984

Rechtssatz

Die Beurteilung, ob die Vermietung eines Einfamilienhaus noch eine ordentliche Maßnahme ist, kann nicht losgelöst von den Auswirkungen der konkreten Vermietung auf die Rechte und rechtlichen oder wirtschaftlichen Möglichkeiten des Vermieters vorgenommen werden, wobei besonders auf die zeitliche Dauer der durch die Vermietung begründeten Einschränkung des Eigentumsrechtes, soweit auf die Möglichkeit der Beendigung des Vertragsverhältnisses zu achten ist. Die Frage der Wichtigkeit einer Maßnahme hat insofern also auch Einfluß auf die Abgrenzung des Gewöhnlichen vom Außergewöhnlichen.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 567/84
    Entscheidungstext OGH 15.11.1984 6 Ob 567/84
    Veröff: MietSlg XXXVI/42

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0048164

Dokumentnummer

JJR_19841115_OGH0002_0060OB00567_8400000_002