Rechtssatz RS0048164
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0048164
Entscheidungsdatum
15.11.1984
Rechtssatz
Die Beurteilung, ob die Vermietung eines Einfamilienhaus noch eine ordentliche Maßnahme ist, kann nicht losgelöst von den Auswirkungen der konkreten Vermietung auf die Rechte und rechtlichen oder wirtschaftlichen Möglichkeiten des Vermieters vorgenommen werden, wobei besonders auf die zeitliche Dauer der durch die Vermietung begründeten Einschränkung des Eigentumsrechtes, soweit auf die Möglichkeit der Beendigung des Vertragsverhältnisses zu achten ist. Die Frage der Wichtigkeit einer Maßnahme hat insofern also auch Einfluß auf die Abgrenzung des Gewöhnlichen vom Außergewöhnlichen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0048164
Dokumentnummer
JJR_19841115_OGH0002_0060OB00567_8400000_002