Rechtssatz RS0048197
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0048197
Entscheidungsdatum
30.04.1980
Rechtssatz
Die Verwaltung und Instandhaltung eines Mietzinshauses im Rahmen des § 7 MG fällt grundsätzlich in den ordentlichen Wirtschaftsbetrieb eines Pflegebefohlenen. Auch die Abwehr prozessual erhobener Ansprüche aus Rechtsbeziehungen in diesem Zusammenhang fällt mangels besonderer, im vorliegenden Fall nicht aktenkundiger Umstände, in den genannten Geschäftskreis.Die Verwaltung und Instandhaltung eines Mietzinshauses im Rahmen des Paragraph 7, MG fällt grundsätzlich in den ordentlichen Wirtschaftsbetrieb eines Pflegebefohlenen. Auch die Abwehr prozessual erhobener Ansprüche aus Rechtsbeziehungen in diesem Zusammenhang fällt mangels besonderer, im vorliegenden Fall nicht aktenkundiger Umstände, in den genannten Geschäftskreis.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0048197
Zuletzt aktualisiert am
15.07.2008
Dokumentnummer
JJR_19800430_OGH0002_0060OB00591_8000000_001