Rechtssatz RS0048292
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0048292
Geschäftszahl
7Ob277/72; 1Ob2/73
Entscheidungsdatum
21.02.1973
Rechtssatz
Wenn es auch richtig ist, daß der Wahrscheinlichkeitsgrad der Vaterschaft zu einem bestimmten Kind in erster Linie für jene Fälle bedeutsam ist, in welchen die Vermutung des § 163 Abs 1 ABGB gegen den Beklagten spricht, so kann auch für die Beurteilung, ob eine Beiwohnung innerhalb der kritischen Zeit als erwiesen angesehen wird oder nicht, die Wahrscheinlichkeit der Erzeugerschaft des Beklagten durchaus von Bedeutung sein.Wenn es auch richtig ist, daß der Wahrscheinlichkeitsgrad der Vaterschaft zu einem bestimmten Kind in erster Linie für jene Fälle bedeutsam ist, in welchen die Vermutung des Paragraph 163, Absatz eins, ABGB gegen den Beklagten spricht, so kann auch für die Beurteilung, ob eine Beiwohnung innerhalb der kritischen Zeit als erwiesen angesehen wird oder nicht, die Wahrscheinlichkeit der Erzeugerschaft des Beklagten durchaus von Bedeutung sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0048292
Dokumentnummer
JJR_19721220_OGH0002_0070OB00277_7200000_001