Rechtssatz RS0048440
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0048440
Entscheidungsdatum
18.02.1975
Rechtssatz
Ob das vom Erstgericht eingeholte Sachverständigengutachten richtig ist und tatsächlich die serogenetische Beweisführung infolge der Unmöglichkeit, auch den verstorbenen Vater des vermuteten Erzeugers des klagenden Kindes in die Untersuchung einzubeziehen, nicht erfolgreich sein kann, ist eine Frage des Beweises, weil es sich dabei um ein naturwissenschaftliches und nicht um ein rechtliches Problem handelt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0048440
Dokumentnummer
JJR_19750218_OGH0002_0050OB00005_7500000_001