Rechtssatz RS0048470
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0048470
Entscheidungsdatum
13.05.1975
Rechtssatz
Liegt bei zahlreichen Ausschlußmöglichkeiten auch nur ein Ausschlußergebnis (hier Tragzeitgutachten) vor, so verlieren jene mathematischen Wahrscheinlichkeitsrechnungen, die auf dem Fehlen eines Ausschlußergebnisses trotz zahlreicher Ausschlußmöglichkeiten basieren, automatisch ihre Grundlage.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0048470
Dokumentnummer
JJR_19750513_OGH0002_0030OB00107_7500000_001