Rechtssatz RS0048584
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0048584
Entscheidungsdatum
03.06.1975
Rechtssatz
Es ist nicht der Zweck der Einräumung eines Besuchsrechtes, das Kind zu veranlassen, einen Mann als seinen Vater anzuerkennen, sondern den auf der Blutsverwandtschaft beruhenden Zusammenhang zwischen den Eltern und dem Kind aufrecht zu erhalten (Mutter hat das nunmehr zehnjährige Kind über seinen leiblichen Vater nicht aufgeklärt).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0048584
Dokumentnummer
JJR_19750603_OGH0002_0050OB00074_7500000_002