Rechtssatz RS0048687
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0048687
Entscheidungsdatum
09.03.1983
Rechtssatz
In einem Verfahren über Maßnahmen gemäß § 176 ABGB ist keine den Erfordernissen des § 131 ZPO gerecht werdende Aufforderung zum Erscheinen bei Gericht an die Mutter erfolgt, wenn ihr der Zweck des gerichtlichen Einschreitens bloß mit den Worten "Erziehung der minderjährigen Kinder" bekanntgemacht wurde.In einem Verfahren über Maßnahmen gemäß Paragraph 176, ABGB ist keine den Erfordernissen des Paragraph 131, ZPO gerecht werdende Aufforderung zum Erscheinen bei Gericht an die Mutter erfolgt, wenn ihr der Zweck des gerichtlichen Einschreitens bloß mit den Worten "Erziehung der minderjährigen Kinder" bekanntgemacht wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0048687
Dokumentnummer
JJR_19830309_OGH0002_0060OB00585_8300000_004