Rechtssatz RS0048751
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0048751
Geschäftszahl
2Ob721/55; 3Ob543/56
Entscheidungsdatum
14.11.1956
Rechtssatz
Wenn der Vater aus keineswegs überzeugenden Gründen die Zustimmung zum Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft verweigert, so muß darin eine Pflichtversäumnis erblickt werden, die das Gericht zu einer Maßnahme im Interesse der Kinder gemäß § 178 ABGB berechtigt (pflegschaftsbehördliche Genehmigung, daß die Mutter für die Kinder um die Staatsbürgerschaft ansucht).Wenn der Vater aus keineswegs überzeugenden Gründen die Zustimmung zum Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft verweigert, so muß darin eine Pflichtversäumnis erblickt werden, die das Gericht zu einer Maßnahme im Interesse der Kinder gemäß Paragraph 178, ABGB berechtigt (pflegschaftsbehördliche Genehmigung, daß die Mutter für die Kinder um die Staatsbürgerschaft ansucht).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0048751
Dokumentnummer
JJR_19560111_OGH0002_0020OB00721_5500000_001