Rechtssatz RS0048752
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0048752
Entscheidungsdatum
14.07.1981
Rechtssatz
Der Adoptionsvertrag, der die Adoption durch einen Wahlelternteil vorsieht, ist etwas anders als jener, mit dem Ehegatten gemeinsam ein Kind annehmen. Daher kann nicht derselbe Adoptionsvertrag in Ansehung eines Wahlelternteils bewilligt, in Ansehung des anderen dessen Genehmigung versagt werden; ebenso ist eine abweisende Teilentscheidung bezüglich eines Wahlelternteils unter Vorbehalt der Entscheidung bezüglich des anderes Wahlelternteils nicht möglich.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 542/81
Entscheidungstext OGH 14.07.1981 4 Ob 542/81
Veröff: SZ 54/106 = JBl 1982,208 = NZ 1982,141 = ÖA 1983,49
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0048752
Dokumentnummer
JJR_19810714_OGH0002_0040OB00542_8100000_002