Rechtssatz RS0048783
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0048783
Entscheidungsdatum
08.11.1973
Rechtssatz
Die Bestimmung des § 178 ABGB kommt zur Anwendung, wenn ein Elternteil das geistige, leibliche oder sittliche Wohl des Kindes schädigt oder gefährdet oder wenn es das Wohl des Kindes erfordert.Die Bestimmung des Paragraph 178, ABGB kommt zur Anwendung, wenn ein Elternteil das geistige, leibliche oder sittliche Wohl des Kindes schädigt oder gefährdet oder wenn es das Wohl des Kindes erfordert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0048783
Dokumentnummer
JJR_19731108_OGH0002_0020OB00177_7300000_002