Rechtssatz RS0049054
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0049054
Geschäftszahl
7Ob263/65; 7Ob116/67; 1Ob193/70 (1Ob194/70, 1Ob197/70); 1Ob91/73
Entscheidungsdatum
23.05.1973
Rechtssatz
Die Bestellung der Mutter zur besonderen Sachwalterin bereits vor Beginn der entsprechenden Ermittlungen ist zwar nicht üblich, beeinträchtigt aber auch nicht die Rechte des Vaters und gesetzlichen Vertreters. Er kann sich, da das hierüber eingeleitete Verfahren gegen ihn gerichtet ist, gegen eine solche Bestellung auch nicht zur Wehr setzten. In der Unterlassung seiner Vernehmung zu diesem Antrag liegt daher weder eine Mangelhaftigkeit des Verfahrens noch eine Nichtigkeit. Das seine Interessen berührende Verfahren beginnt erst mit den entsprechenden Ermittlungen zur Frage der Unterhaltsleistung.
Entscheidungstexte
- 7 Ob 263/65
Entscheidungstext OGH 13.10.1965 7 Ob 263/65
Veröff: SZ 38/163
- 7 Ob 116/67
Entscheidungstext OGH 27.07.1967 7 Ob 116/67
Vgl; Veröff: EvBl 1968/55 S 99
- 1 Ob 193/70
Entscheidungstext OGH 10.09.1970 1 Ob 193/70
- 1 Ob 91/73
Entscheidungstext OGH 23.05.1973 1 Ob 91/73
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0049054
Dokumentnummer
JJR_19651013_OGH0002_0070OB00263_6500000_001